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Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein ganz eigenes Fachgebiet. Finanzierung, Bebauungspläne, Vermarktung, Verhandlungen – es gibt so viele Aspekte, mit denen man nicht täglich zu tun hat, und das wirft oft Fragen auf. Wir helfen Ihnen gerne mit Informationen und Beratung. Während der Bürozeiten können Sie uns jederzeit anrufen oder vorbeikommen. Hier finden Sie schon einmal Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Immobilie kaufen

Darf ein Verkaufsmakler weiterhin Besichtigungen durchführen, wenn bereits über ein Angebot verhandelt wird?

Ja, das ist erlaubt. Eine Verhandlung führt nämlich nicht zwangsläufig zu einem Verkauf. Außerdem möchte der Verkäufer in der Regel wissen, ob es noch weiteres Interesse gibt. Der Verkaufsmakler darf auch mit mehreren Interessenten gleichzeitig verhandeln, muss dies jedoch allen Beteiligten deutlich mitteilen. In der Praxis wird der Makler potenzielle Käufer oft darüber informieren, dass bereits ein Angebot vorliegt oder Verhandlungen laufen. Angaben über die Höhe der Gebote macht er nicht, da dies zu Überbietungen führen könnte.

Darf ein VastgoedNed-Makler während der Verhandlungen das Verkaufssystem ändern?

Ja, das ist erlaubt. Manchmal gibt es so viele Interessenten, die den Angebotspreis bieten oder diesem nahekommen, dass es schwierig ist zu bestimmen, wer der beste Käufer ist. In einem solchen Fall kann der Verkäufer – auf Empfehlung seines Maklers – beschließen, das Bietverfahren zu ändern, zum Beispiel in ein Angebotsverfahren mit Frist. Dabei erhalten alle Bieter die gleiche Chance, ein Angebot abzugeben. Der Makler muss selbstverständlich zuvor gemachte Zusagen oder Vereinbarungen einhalten, bevor das Verfahren geändert wird.

Muss der Makler zuerst mit mir verhandeln, wenn ich der Erste bin, der einen Besichtigungstermin vereinbart oder ein Angebot abgibt?

Nein, das ist nicht erforderlich. Der Verkäufer entscheidet gemeinsam mit dem Makler, mit wem er in Verhandlung tritt. Fragen Sie als Käufer im Voraus den Makler nach dem angewandten Verkaufsverfahren, um Enttäuschungen zu vermeiden.

Wie kommt der Kauf zustande?

Wenn sich Verkäufer und Käufer über die wichtigsten Punkte einig sind – darunter Preis, Übergabetermin, auflösende Bedingungen und eventuelle Vereinbarungen über bewegliche Güter –, legt der beauftragte Vastgoednederland-Makler diese Absprachen im Kaufvertrag fest.  
Der Kauf kommt erst zustande, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Auflösende Bedingungen sind dabei besonders wichtig. Wenn Sie solche Bedingungen im Vertrag aufgenommen haben möchten, müssen Sie dies bereits in die Verhandlungen einbringen. Als Käufer haben Sie nicht automatisch Anspruch auf auflösende Bedingungen. Käufer und Verkäufer müssen sich über ergänzende Vereinbarungen und auflösende Bedingungen einigen, bevor der Kaufvertrag erstellt wird.  
Beispiele für auflösende Bedingungen sind: Finanzierungsvorbehalt, negative Ergebnisse aus einem Baugutachten, das Nicht-Erhalten einer nationalen Hypothekengarantie oder die No-Risk-Klausel.  
Der Kauf kommt erst zustande, wenn der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Das ergibt sich aus dem niederländischen Gesetz „Wet Koop onroerende zaak“ und nennt sich Schriftformerfordernis. Eine mündliche oder per E-Mail bestätigte Vereinbarung reicht also nicht aus.  
Sobald Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag unterzeichnet haben und der Käufer ein Exemplar erhalten hat, beginnt für den privaten Käufer die gesetzliche Widerrufsfrist (siehe Frage 6). Innerhalb dieser Frist kann der Käufer noch vom Kauf zurücktreten. Nach Ablauf der Frist ist der Kauf endgültig, es sei denn, eine auflösende Bedingung tritt in Kraft.

Was genau bedeutet das dreitägige Widerrufsrecht für den Käufer?

Die gesetzlich festgelegte dreitägige Widerrufsfrist bedeutet, dass Sie als Käufer den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen auflösen können. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald Ihnen eine Kopie des unterzeichneten Kaufvertrags ausgehändigt wurde.  
Die Frist kann länger als drei Tage dauern, wenn sie an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag endet. Dafür gelten spezielle Regelungen. Der Makler von Vastgoednederland kann Ihnen genau sagen, bis wann die Widerrufsfrist läuft.

Was genau bedeutet die Untersuchungspflicht für den Käufer?

Als Käufer haben Sie eine Untersuchungspflicht. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sich über den Zustand der Immobilie informieren. Mängel, die Sie bei der Besichtigung hätten erkennen können, liegen in Ihrer Verantwortung und können später nicht als versteckte Mängel geltend gemacht werden.  
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über wesentliche Umstände zu informieren (Offenlegungspflicht). Schwere oder unerwartete Mängel, wie z. B. ein Leck, fallen darunter. Solche Mängel sowie diejenigen, die vom Verkäufer angegeben wurden, können in die Verhandlungen einbezogen werden.

Wie treffe ich die beste Wahl für einen Notar?

Als Käufer dürfen Sie den Notar auswählen, bei dem die Eigentumsübertragung der Immobilie stattfinden wird. Dieser Notar wird auch die Hypothekenteile des Verkäufers löschen. Für das Löschen dieser Hypotheken fallen Kosten an, die vom Verkäufer getragen werden. Die Tarife für die Löschung einer Hypothek variieren je nach Notariat erheblich.

Darf ich als Käufer eine Beratung vom Makler des Verkäufers erwarten?

Der Makler des Verkäufers vertritt die Interessen des Verkäufers. Er wird den Verkäufer während des Verkaufsprozesses beraten. Daher kann und darf der Makler des Verkäufers nicht gleichzeitig Ihre Interessen vertreten. Er kann Ihnen jedoch relevante Informationen zur Verfügung stellen.

Wo finde ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Vastgoednederland verwendet die Allgemeinen Verbrauchsbedingungen. Die aktuellsten Bedingungen finden Sie unter https://vastgoednederland.nl/algemene-voorwaarden oder Sie erhalten sie direkt bei uns.

Wann befinde ich mich in Verhandlungen?

Sie befinden sich erst dann in Verhandlungen mit dem Verkäufer, wenn dieser auf Ihr Angebot reagiert, indem er ein Gegenangebot macht oder ausdrücklich angibt, dass Sie sich in Verhandlungen befinden. Sie sind also noch nicht in Verhandlungen, wenn der Verkaufsmakler lediglich sagt, dass er Ihr Angebot mit dem Verkäufer besprechen wird.

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Wie kann ich meine Lieblingsimmobilien speichern?

Neben jedem Angebot befindet sich ein Button mit einem Herzsymbol. Wenn Sie darauf klicken, wird die Immobilie in Ihren Favoriten gespeichert. Ihre gespeicherten Favoriten finden Sie im Menüpunkt „Meine Favoriten“ oben in der Navigationsleiste.

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